SCHWANGER! – Aber wie bzw. wann sag ichs meinem Chef?Holen Sie sich hier Tipps für die Frohe Botschaft

Morgenübelkeit, Heißhungerattacken und Brustschmerzen. Die gute Nachricht: „Ich bin schwanger!“. Große Freude herrscht über diese oft langersehnte Nachricht. Gehen Sie aber nicht davon aus, dass Ihre Chefin /Ihr Chef genauso wie Sie im siebten Himmel schwebt, wenn sie/er davon erfährt. Denn während Sie in anderen Umständen sind, hat auch sie/er andere Umstände. 

Zur richtigen Zeit am richtigen Ort das Richtige sagen.

Ein positiver Schwangerschaftstest, ein Mutter-Kind-Pass in den Händen und die typischen Schwangerschaftssymptome – eindeutig schwanger. Laut Mutterschutzgesetz sollten die Frauen Ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren, sobald diese vom Gynäkologen bestätigt wurde. Sie müssen es aber nicht gleich verkünden. Nichts spricht dagegen, wenn Sie die erste kritische Phase einer Schwangerschaft abwarten, vor allem, wenn Sie Angst vor einer Fehlgeburt haben. 


Doch spätestens, wenn Ihre Morgenübelkeit unübersehbar für Ihre KollegInnen ist, sollten Sie mit der frohen Botschaft herausrücken. Aber bitte, zuerst immer die Chefin bzw. den Chef informieren, und am besten ganz persönlich! Warten Sie damit nicht zu lange, denn es ist ein Zeichen von Respekt Ihrer Vorgesetzten/Ihrem Vorgesetzen gegenüber, da entsprechend disponieren werden muss, wenn Sie in freudiger Erwartung sind und dann auf „Babypause“ sind.

Gehen Sie gut vorbereitet zu Ihrem Chef mit der Frohen Botschaft! 

Mit der Schwangerschaftsbestätigung in der Hand und einem gut überlegten Plan für die Zukunft gerüstet übermitteln Sie die frohe Botschaft, dass Sie ein Baby bekommen werden. Wählen Sie für dieses persönliche Vier-Augen-Gespräch einen ruhigen Moment aus, und seien Sie dabei diplomatisch. Nicht zwischen Tür und Angel, weder per E-Mail noch telefonisch und nicht an einem stressigen Tag – das wäre unklug. Außerdem kann zu spät informiert, Ihnen und Ihrer beruflichen Karriere schaden.  
Seien Sie fair und kooperativ Ihrem Vorgesetzten gegenüber. 

Schwangerschaft ist keine Krankheit!

Und Sie müssen sich weder schämen, noch müssen Sie ein schlechtes Gewissen haben. Ihrem Arbeitgeber entstehen durch Sie zwar ebenfalls andere Umstände, denn er muss sich während Ihrer Abwesenheit um einen Ersatz kümmern. Ab dem Zeitpunkt des Mutterschutzes entsteht für Ihren Arbeitgeber jedoch keine finanzielle Mehrbelastung, denn die Krankenkasse erstattet Ihr volles Gehalt zurück. Nehmen Sie es aber nicht persönlich, wenn Ihre Chefin/Ihr Chef das Glück mit Ihnen nicht teilen kann. Möglicherweise löst die Nachricht bei Ihrer Vorgesetzten/Ihrem Vorgesetzten zuerst Stress aus, vor allem, wenn sie/er so gar nicht darauf vorbereitet war.

Die gute Nachricht: 
Ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung genießen Sie die Vorteile des Mutterschutzes.

Schwangere stehen unter einem besonderen Schutz.

Schwangere, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung bestimmte Rechte und sind nach den Regeln des Mutterschutzgesetzes abgesichert. Eine Kündigung ist jetzt nicht möglich. Sonntags- oder Nachtarbeit sowie Fließbandarbeit sind für Schwangere verboten. Außerdem müssen Sie vor Chemikalien und giftigen Dämpfen geschützt sein.
Ihre Vorgesetzte/Ihr Vorgesetzter möchte von Ihnen einen Zukunftsplan und hat folgende Fragen:

 
  1. Welche Projekte müssen vor Ihrer Babypause noch abgewickelt werden?
  2. Welche Aufgabenbereiche umfasst Ihre aktuelle Stelle?
  3. Wer könnte vorübergehend Ihre Tätigkeiten verrichten?
  4. Wann bzw. wie viele Monate nach der Geburt Ihres Kindes werden Sie wieder kommen?
  5. Wollen Sie nach der Babypause Vollzeit oder Teilzeit arbeiten?
  6. Wollen Sie Ihren Zugang zu E-Mails und zum Intranet während der Elternzeit behalten?
  7. Möchten Sie die Elternzeit für Fortbildungen nützen und sich dann in der Firma neu ausrichten?
 

 

Eine verbindliche Festlegung, was Ihr Arbeitsausmaß betrifft, muss Ihrem Arbeitgeber erst sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit vorliegen. Erfährt er darüber in der ersten Woche nach der Geburt, so haben Sie die gesetzliche Frist eingehalten. 
Ihr Vorgesetzter darf die „Frohe Botschaft“ niemandem weitergeben, wenn Sie dies nicht wünschen. Aber wenn es die Chefin/Ihr Chef weiß, sollten es auch alle Ihre KollegInnen wissen.

Jetzt kann die Schwangerschaft so richtig beginnen!

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