Hole dir hier Tipps für die frohe Botschaft.
Morgenübelkeit, Heißhungerattacken und Brustschmerzen. Die gute Nachricht: „Ich bin schwanger!“. Große Freude herrscht über diese oft langersehnte Nachricht. Gehe aber nicht davon aus, dass deine Chefin bzw. dein Chef genauso wie du im siebten Himmel schwebt, wenn sie bzw. er davon erfährt. Denn während du in anderen Umständen bist, hat auch sie bzw. er andere Umstände.
Zur richtigen Zeit am richtigen Ort das richtige sagen.
Ein positiver Schwangerschaftstest, ein Mutter-Kind-Pass in den Händen und die typischen Schwangerschaftssymptome – eindeutig schwanger. Laut Mutterschutzgesetz sollten die Frauen ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren, sobald diese gynäkologisch bestätigt wurde. Du musst es aber nicht gleich verkünden. Nichts spricht dagegen, wenn du die erste kritische Phase einer Schwangerschaft abwartest, vor allem, wenn du Angst vor einer Fehlgeburt hast.
Doch spätestens, wenn deine Morgenübelkeit unübersehbar für deine Kolleg:innen ist, solltest du mit der frohen Botschaft herausrücken. Aber bitte, zuerst immer die Chefin bzw. den Chef informieren, und am besten ganz persönlich! Warte damit nicht zu lange, denn es ist ein Zeichen von Respekt deiner Vorgesetzten bzw. deinem Vorgesetzen gegenüber, da entsprechend disponiert werden muss, wenn du in freudiger Erwartung und dann auf „Babypause“ bist.
Gehe gut vorbereitet in das Gespräch mit deiner Chefin bzw. deinem Chef.
Mit der Schwangerschaftsbestätigung in der Hand und einem gut überlegten Plan für die Zukunft gerüstet übermittelst du die frohe Botschaft, dass du ein Baby bekommen wirst. Wähle für dieses persönliche Vier-Augen-Gespräch einen ruhigen Moment aus, und sei dabei diplomatisch. Nicht zwischen Tür und Angel, weder per E-Mail noch telefonisch und nicht an einem stressigen Tag – das wäre unklug. Außerdem kann zu spät informiert, dir und deiner beruflichen Karriere schaden. Sei fair und kooperativ deiner Vorgesetzten bzw. deinem Vorgesetzten gegenüber.
Schwangerschaft ist keine Krankheit.
Und du musst dich weder schämen, noch ein schlechtes Gewissen haben. Deinem Arbeitgeber entstehen durch dich zwar ebenfalls andere Umstände, denn er bzw. sie muss sich während deiner Abwesenheit um einen Ersatz kümmern. Ab dem Zeitpunkt des Mutterschutzes entsteht für deinen Arbeitgeber jedoch keine finanzielle Mehrbelastung, denn die Krankenkasse erstattet dein volles Gehalt zurück. Nimm es aber nicht persönlich, wenn deine Chefin bzw. dein Chef das Glück mit dir nicht teilen kann. Möglicherweise löst die Nachricht bei deiner Vorgesetzten bzw. deinem Vorgesetzten zuerst Stress aus, vor allem, wenn sie bzw. er so gar nicht darauf vorbereitet war.
Die gute Nachricht: Ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung genießt du die Vorteile des Mutterschutzes.
Schwangere stehen unter einem besonderen Schutz.
Schwangere, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung bestimmte Rechte und sind nach den Regeln des Mutterschutzgesetzes abgesichert. Eine Kündigung ist jetzt nicht möglich. Sonntags- oder Nachtarbeit sowie Fließbandarbeit sind für Schwangere verboten. Außerdem musst du vor Chemikalien und giftigen Dämpfen geschützt sein.
Deine Vorgesetzte bzw. dein Vorgesetzter möchte von dir einen Zukunftsplan und hat folgende Fragen:
- Welche Projekte müssen vor deiner Babypause noch abgewickelt werden?
- Welche Aufgabenbereiche umfasst deine aktuelle Stelle?
- Wer könnte vorübergehend deine Tätigkeiten verrichten?
- Wann bzw. wie viele Monate nach der Geburt deines Kindes wirst du wieder kommen?
- Willst du nach der Babypause Vollzeit oder Teilzeit arbeiten?
- Willst du deinen Zugang zu E-Mails und zum Intranet während der Elternzeit behalten?
- Möchtest du die Elternzeit für Fortbildungen nützen und sich dann in der Firma neu ausrichten?
Eine verbindliche Festlegung, was dein Arbeitsausmaß betrifft, muss deinem Arbeitgeber erst sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit vorliegen. Erfährt sie/er darüber in der ersten Woche nach der Geburt, so hast du die gesetzliche Frist eingehalten.
Gut zu wissen: Dein Vorgesetzter bzw. deine Vorgesetzte darf die „Frohe Botschaft“ niemandem weitergeben, wenn du dies nicht wünscht. Aber wenn es die Chefin bzw. der Chef weiß, sollten es auch deine Kolleg:innen wissen, oder? Sie werden sich mit dir bestimmt freuen, dich auch vermissen, wenn dann der Mutterschutz startet!
FAZIT
Die Mitteilung deiner Schwangerschaft an den Arbeitgeber ist ein wichtiger Schritt, der gut vorbereitet sein sollte. Wähle einen passenden Zeitpunkt und einen ruhigen Moment für das persönliche Gespräch. Mach dir vorab Gedanken zu möglichen Fragen und informiere dich vorab über deine Rechte und Pflichten als werdende Mama. Eine gute und offene Kommunikation und ein wertschätzender Austausch können dazu beitragen, dass die freudige Botschaft positiv aufgenommen wird und alle gut auf die kommenden Veränderungen vorbereitet sind.
Jetzt kann die Schwangerschaft so richtig beginnen! Weitere Informationen dazu dem Thema erhält du beispielsweise auch von der Arbeiterkammer. Informiere dich.